Frage von bertram b. • 18.03.2024

Antwort von Volker Wissing parteilos • 06.06.2024
Es ist an den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu entscheiden, ob sie ein Kfz benötigen bzw. welches Fahrzeug sie anschaffen möchten oder nicht.
Es ist an den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu entscheiden, ob sie ein Kfz benötigen bzw. welches Fahrzeug sie anschaffen möchten oder nicht.
Natürlich sollen in einer Garage auch dann Fahrräder etc. in einer Garage stehen dürfen, wenn kein Kraftfahrzeug darunter ist! Dies ist aber nach aktuellem Recht der Fall, weshalb keine Änderung nötig wäre.
Es wäre erfreulich, wenn auch noch künftig bezahlbare Pkw aus Europa kämen.
Wir Freie Demokraten setzen auf Aufklärung und Sensibilisierung, statt auf Symbolpolitik, die so weit in den privaten Raum eingreift.