Frage von Hannelore P. •

Garagenverordnung Bayern - Darf ich in meiner Duplexgarage mein momentan nicht angemeldetes Fahrzeug dort abstellen

Darf ich in meiner Duplexgarage mein momentan nicht angemeldetes Fahrzeug dort abstellen

Portrait von Pascal Leddin
Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vielen Dank für Ihre Frage. Da es sich bei der Garagenverordnung Bayern um bayerisches Landesrecht handelt, kann ich Ihnen als niedersächsischer Landtagsabgeordneter keine verlässliche Antwort darauf geben. Ich würde Ihnen empfehlen, bei den Abgeordneten in Bayern nachzufragen. 

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Pascal Leddin
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