Frage von Hannelore P. • 08.03.2025
Garagenverordnung Bayern - Darf ich in meiner Duplexgarage mein momentan nicht angemeldetes Fahrzeug dort abstellen
Darf ich in meiner Duplexgarage mein momentan nicht angemeldetes Fahrzeug dort abstellen

Antwort von Pascal Leddin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 23.05.2025
Vielen Dank für Ihre Frage. Da es sich bei der Garagenverordnung Bayern um bayerisches Landesrecht handelt, kann ich Ihnen als niedersächsischer Landtagsabgeordneter keine verlässliche Antwort darauf geben. Ich würde Ihnen empfehlen, bei den Abgeordneten in Bayern nachzufragen.