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Patrick Schnieder
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Frage von Friedrich W. •

Warum wird heute noch die Nutzung klimaschädlicher Sprit- und Dieselschleudern mit dem H-Kennzeichen subventioniert ?

Sehr geehrter Herr Schnieder,

der Sektor Verkehr erreicht regelmäßig die gesteckten CO2-Einsparungsziele nicht. Die Mobilitätswende geht zu langsam . In solch einer Situation sollte man alle möglichen Maßnahmen ergreifen, um die Ziele zu erreichen. Warum schaffen Sie die klimaschädliche Subvention von alten Kfz mit sehr hohem Verbrauch nicht ab? Die subventionierten alten Autos sind doch kaum noch die Fahrzeuge aus den Anfängen des Autos, die nur bei gutem Wetter für eine kurze Ausfahrt zum OldtimerTreffen genutzt werden . Es sind doch immer mehr die Kfz aus den 1980 und 90iger Jahren , die alles andere als museumsreif sind. Es sind z.B. die alten VW -Busse und Wohnmobile, die gleichermaßen für Kurzstrecken und tausende Urlaubskilometer genutzt werden. Wenn die gestartet werden, muss man die Luft anhalten. Eine solche Subvention ist nicht die Förderung eines Kulturguts sondern einfach nur aus der Zeit gefallen.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr W.,

der Zweck einer „Oldtimer-Zulassung“ besteht in der Bewahrung kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts. Das H-Kennzeichen stellt dabei ein besonderes Privileg für erhaltenswerte Klassiker und sogenannte „Youngtimer“ in allen Preisklassen dar. An die Einstufung als Oldtimer und die Vergabe des H-Kennzeichens sind strenge Kriterien geknüpft. Maßgeblich ist der weitgehend originale Zustand des Fahrzeugs – sowohl optisch als auch technisch. So muss ein mindestens 30 Jahre altes Fahrzeug rostfrei, fahrbereit und gepflegt sein und sich durch seinen Erhaltungszustand deutlich von gewöhnlich gealterten Fahrzeugen unterscheiden.

Die durchschnittliche Jahresfahrleistung von Oldtimern liegt mit etwa 1.500 Kilometern sehr niedrig. Ihr Beitrag zu den nationalen Klimazielen sowie zur Luftschadstoffbelastung ist daher nur marginal. Eine 2017 von der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) durchgeführte Studie zu Emissionen von über 30 Jahre alten Fahrzeugen bestätigt, dass deren CO₂- und Schadstoffausstoß im Gesamtbild eine untergeordnete Rolle spielt (https://www.bast.de/DE/Publikationen/Berichte/unterreihe-f/2017-2016/f120.html).

Der erhebliche Erhaltungsaufwand sowie die fehlenden technischen Möglichkeiten zur Nachrüstung rechtfertigen daher eine besondere Behandlung von Oldtimern in den einschlägigen Vorschriften.

Mit freundlichen Grüßen

Patrick Schnieder 

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