Frage von Lothar B. • 09.07.2024

Antwort ausstehend von Lukas Köhler FDP
Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Beschluss vom 13. September 2022 verbindlich entschieden, dass die nach der europäischen Arbeitszeitrichtlinie bestehende Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bereits heute geltendes Recht ist
Ich gehe davon aus, dass über die Angemessenheit der Arbeitszeit von Bundesbeschäftigten im Rahmen der nächsten Tarifverhandlung bzw. einer möglichen Besoldungsanpassung im Jahr 2025 zu diskutieren sein wird.
Leider wurde die von Ihnen angesprochene Thematik nicht in dem Koalitionsvertrag der regierenden Ampel-Koalition aus SPD/Grüne/FDP aufgegriffen.