Frage von Serhat M. • 10.08.2024

Antwort von Simone Wendland CDU • 12.08.2024
Beamte u. Angestellte im öffentlichen Dienst: Unterschiedliche Arbeitszeit ist nicht einziges Kriterium der Vergleichbarkeit
Beamte u. Angestellte im öffentlichen Dienst: Unterschiedliche Arbeitszeit ist nicht einziges Kriterium der Vergleichbarkeit
Bei der Vielzahl der verschiedensten Arbeitsmodelle und auch Bereiche sind gesetzliche Regelungen zur Reduzierung bei vollem Lohnausgleich vielleicht nicht die effektivsten Möglichkeiten.
Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Beschluss vom 13. September 2022 verbindlich entschieden, dass die nach der europäischen Arbeitszeitrichtlinie bestehende Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bereits heute geltendes Recht ist