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Daniela Ludwig
CSU
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Frage von Thomas H. •

Wie lange wollen Sie uns noch hinhalten?

Sehr geehrte Frau Ludwig, seit 2006 haben Bundesbeamte eine 41 Std. Woche. Dies sollte eigentlich nur vorübergehend sein... seit mehr als 5 Jahren warten Bundesbeamte auf die Umsetzung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen allimentation... die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst für Bund und Kommunen sind bereits seit 2 Monaten beendet.
Wie lange sollen wir Bundesbeamte noch auf die Umsetzung der Beschlüsse des Verfassungsgerichts warten, wann wird nun endlich die 41 std. Woche für Bundesbeamte abge-schafft und wann erfolgt nun auch die Umsetzung der Tariferhöhung für die Bundesbeam-ten??
Ihre Diäten werden nun zum 01.07. wieder erhöht. Dies hat einen bitteren Beigeschmack...
Halten Sie dieses Vorgehen gegenüber den Beamten für gerecht??? Haben Sie nicht gegenüber den Beamten eine Fürsorgepflicht??

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr H.,

in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen haben die Tarifvertragsparteien am 6. April 2025 eine Einigung erzielt. Über Fragen der Übertragung der jüngsten Tarifeinigung auf die Bundesbesoldung und -versorgung ist noch nicht entschieden worden. Gleiches gilt in Bezug auf die Frage der Umsetzung der verfassungsgerichtlichen Vorgaben hinsichtlich einer Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation auf Bundesebene.

Bei Wünschen, den Umfang der Wochenarbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes abzusenken, ist Folgendes zu bedenken: Der öffentliche Dienst hat seine Krisenfestigkeit und hohe Leistungsfähigkeit in den letzten Jahren bewiesen und wird diese auch weiterhin sicherstellen müssen. Dies gilt insbesondere angesichts der ressourcenintensiven Aufgaben in der Bundesverwaltung, der nach wie vor bestehenden hohen Arbeitsbelastung und den von der demografischen Entwicklung geprägten Personalbedarfen der Bundesverwaltung. Die anspruchsvolle Lage würde durch die Reduzierung der Arbeitskapazität durch eine Verringerung der Wochenarbeitszeit noch verschärft.

Unabhängig davon sollte sich die Diskussion um eine attraktive und beschäftigtenfreundliche Arbeitszeitgestaltung nicht auf die Höhe der Wochenarbeitszeit beschränken. Bereits jetzt werden den Beamtinnen und Beamten des Bundes zahlreiche Möglichkeiten geboten, ihre Arbeitszeit flexibel auszugestalten und Beruf, Familie und Pflege zu vereinbaren – etwa durch die Möglichkeit zur Verkürzung der Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden für Beamtinnen und Beamte, die nahe Angehörige pflegen oder für ein Kind unter 12 Jahren Kindergeld erhalten sowie durch Teilzeit, Gleitzeit, Sabbaticals, Langzeitkonten oder das mobile Arbeiten.

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Ludwig

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