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Aufgrund des in der Sozialhilfe geltenden Nachrangprinzips, zu der auch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gehört, ist eine vollständige Nichtberücksichtigung von erwirtschaftetem Erwerbseinkommen bei gleichzeitigem Bezug dieser Sozialleistung nicht möglich

Wir als SPD sprechen uns klar für eine Reform des Entgeltsystems in den Werkstätten aus und haben – gemeinsam mit unserem damaligen Koalitionspartner – im Juni 2019 die Bundesregierung aufgefordert, innerhalb von vier Jahren zu prüfen, wie ein transparentes, nachhaltiges und zukunftsfähiges Entgeltsystem entwickelt werden kann

Insofern ist aufgrund der hier beschriebenen unterschiedlichen Personenkreise und der hiermit verbundenen unterschiedlichen Zielsetzungen eine auf das jeweilige Gesetz abgestimmte Berücksichtigung von Freibeträgen bei Erwerbseinkommen geboten.

Im Gegensatz zur Grundsicherung ist das Bürgergeld nicht auf Dauer angelegt bzw. soll es nicht sein. Im Fokus steht hier die Hilfe und Unterstützung für Menschen, um wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.