
der Status als Asylbewerber oder auch die Staatsangehörigkeit an sich spielen bei der Frage der Anspruchsberechtigung keine Rolle.
der Status als Asylbewerber oder auch die Staatsangehörigkeit an sich spielen bei der Frage der Anspruchsberechtigung keine Rolle.
Es gibt keine Informationsquelle, die alle Leistungen erfasst.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich zur Rechtmäßigkeit konkreter Bescheide mangels Kenntnis des Sachverhalts und aller berechnungsrelevanten Umstände keine Stellung nehmen kann.
Das Staatsangehörigkeitsgesetz richtet sich an Menschen, die längst schon hier leben. Dabei geht es nicht nur um Menschen, die vor fünf, acht, zehn oder noch mehr Jahren nach Deutschland gekommen sind. Wir reden auch von in Deutschland geborenen Kindern, die hier zur Schule gegangen, ihre Ausbildung oder ihr Studium gemacht haben, die deutsch sprechen und in Deutschland sozialisiert sind.
Rechtliche Bedenken sind bislang nicht in der Rechtspraxis aufgetreten. Es entlastet die für die Prüfung von Asylanträgen zuständigen Behörden und Gerichte und ermöglicht eine schnelle und zielgerichtete Integration.