(...) Dennoch ist es leider so, dass das Land nicht in der Lage ist der Kammer direkte Weisungen zu erteilen. Die Klosterkammer verwaltet lediglich vier selbstständige, historisch gewachsene öffentlich-rechtliche Stiftungen. Sie ist also für nicht dem Land gehörendes Vermögen zuständig , hat demnach eine - wenn auch indirekte - Eigentumsposition inne, in die nicht eingegriffen werden kann. (...)
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