
Sehr geehrter Herr Noetzel,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich diese und auch weitere Fragen über Abgeordnetenwatch zukünftig nicht beantworten werde. Dies möchte ich Ihnen gerne erklären.
Sehr geehrter Herr Noetzel,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich diese und auch weitere Fragen über Abgeordnetenwatch zukünftig nicht beantworten werde. Dies möchte ich Ihnen gerne erklären.
Sehr geehrter Herr Schramm,
(...) es ist ein pflichtgemäßes Ermessen auszuüben. Dabei knüpft die EBO bei der Zulassung von Ausnahmen an das Vorliegen besonderer Verhältnisse an; damit soll im Bereich des Verkehrsträgers Schiene, bei dem naturgemäß eine enge Systemverknüpfung von Infrastruktur und rollendem Material besteht, bei Bedarf auf besondere Umstände angemessen eingegangen werden können. Sofern die Ausnahmen nicht gegen die Regeln für die Einheitlichkeit im Eisenbahnwesen verstoßen und mit entsprechenden Verfahren und Maßgaben die Sicherheit für die Reisenden und den Betrieb gewährleistet wird, kann ein Antrag auf Zulassung nicht ablehnend beschieden werden. (...)
(...) Das heißt, Ihre geschiedene Frau erhält einen Teil Ihrer erworbenen Rentenanwartschaften mit Renteneintritt ausgezahlt, wenn Sie während der gemeinsamen Ehe weniger Rentenanwartschaften erworben hat - also quasi weniger gearbeitet und weniger in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Dieser Versorgungs- oder Lastenausgleich entspricht dem Solidarprinzip der Ehe, wenn eben ein Partner (mehr) Anwartschaften aufgrund Berufstätigkeit erwirbt als der andere, weil dieser z. (...) zu Hause bleibt wegen der Kindererziehung, in Teilzeit arbeitet oder einer geringer bezahlten Tätigkeit nachgeht. (...)