
Stellen Sie bitte Ihre Frage gern nochmals oder senden Sie mir diese auch gern per Mail direkt an mein Bürgerbüro nach Bad Berka oder in den Thüringer Landtag.
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Für eine funktionierende Justiz müssen wir mehr Stellen schaffen und eine angemessene Bezahlung gewähren. Die Digitalisierung muss vorangetrieben werden.
Im Todesfalle des grundsätzlich Bewilligungsberechtigten kann es a) sein, dass der Erblasser eine Bewilligung bereits vor seinem Tode abgegeben hat oder die Auflassung erklärt hat, sodass eine entsprechende Erklärung auch nach seinem Tode fortgelten würde.
Ein Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz ist nicht zu rechtfertigen!
Es gibt aber blinde Flecken in Bezug auf sogenannte Armutsdelikte.
Klar ist: Der Grundsatz der Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der Justiz sind zentrale Elemente unserer rechtsstaatlichen Demokratie.
Die von Ihnen erwähnte Musterklage wird ja vom CFD Verband unterstützt, eine persönliche Unterstützung ist mir aus rechtlichen Gründen nicht möglich.