Antwort 03.09.2026 von Thorsten Frei CDU
Ich halte derzeit das erste Risiko für größer. Die verfassungsrechtlichen Hürden sind außerordentlich hoch. Die Gefahr eines eines juristischen Scheiterns halte ich für ausgesprochen evident.
Ich halte derzeit das erste Risiko für größer. Die verfassungsrechtlichen Hürden sind außerordentlich hoch. Die Gefahr eines eines juristischen Scheiterns halte ich für ausgesprochen evident.
Ich habe den NRW Justizministers bisher weder "naiv nickend" noch schlafend gesehen.

Die Bundesregierung kann – und wird – jedoch reagieren, wenn sich zentrale Risikofaktoren für die Versorgungssicherheit deutlich verschärfen.
Bei Nikotinbeuteln handelt es sich um tabakfreie, nikotinhaltige Portionsbeutel zur oralen Aufnahme. Sie fallen derzeit nicht unter das geltende Tabakrecht.