Nikotinbeutel sind trotz Verbot überall erhältlich. EU-Regeln dauern ewig. Warum schaffen Sie nicht endlich Regeln für Deutschland, die Jugendschutz und kontrollierten Verkauf ermöglichen?
Sehr geehrter Herr Rainer,
mich ärgert ein Thema. Nikotinbeutel dürfen in DE zwar nicht regulär verkauft werden, aber über Online-Shops, Kioske oder Tankstellen kommt man trotzdem daran. Es fehlt an Kontrollen für Qualität und Jugendschutz. Kinder hantieren damit rum. Der Staat hat aus meiner Sicht kapituliert.
In der PNP (https://short-url.cc/1D8Mx) habe ich gelesen, dass der Politiker Hans Koller aus Ihrer Partei ausdrücklich eine Legalisierung und klare Regeln fordert, die man auch durchsetzen kann. Das bestehende Verbot stärkt seiner Meinung nach den Schwarzmarkt und macht Verbraucher- und Jugendschutz schwierig. Das wäre wenigstens eine Idee für das Problem.
Woanders habe ich aber gelesen, dass man möchte, dass zunächst die EU regelt (https://short-url.cc/1D8Nd). Nur dauert das wieder ewig. Vor der Bundestagswahl passiert mal wieder nichts. Warum warten Sie weiter, statt selbst klare Regeln zu schaffen? In anderen Ländern ist es bereits geregelt.
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und dafür, dass Sie das Thema Nikotinbeutel ansprechen. Ihren Hinweis auf den bestehenden Handlungsbedarf beim Jugend- und Verbraucherschutz kann ich gut nachvollziehen. Gerade mit Blick auf Kinder und Jugendliche müssen wir verhindern, dass nikotinhaltige Produkte über ansprechende Aufmachungen, Aromen oder Online-Angebote attraktiv gemacht und leicht zugänglich werden.
Bei Nikotinbeuteln handelt es sich um tabakfreie, nikotinhaltige Portionsbeutel zur oralen Aufnahme. Sie fallen derzeit nicht unter das geltende Tabakrecht. In Deutschland wurden sie von den zuständigen Behörden als neuartige Lebensmittel eingestuft. Diese Einstufung wurde auch durch deutsche Gerichte bestätigt. Da Nikotin gesundheitsschädlich und abhängig machend ist, können solche Produkte nicht als neuartiges Lebensmittel zugelassen werden. Deshalb sind Nikotinbeutel in Deutschland derzeit nicht verkehrsfähig.
Dass die Produkte dennoch über verschiedene Wege angeboten werden, zeigt aus meiner Sicht vor allem, dass wir beim Vollzug und beim rechtlichen Umgang mit diesen neuen Produkten genau hinschauen müssen. Eine bloße Regelung auf dem Papier reicht nicht aus, wenn sie anschließend nicht wirksam durchgesetzt werden kann.
Deshalb setze ich mich dafür ein, dass auf europäischer Ebene schnell zu einer klaren und möglichst einheitlichen Regelung gekommen wird. Die Europäische Kommission hat am 2. April 2026 ihre Evaluierung des europäischen Tabakrechts vorgelegt. Darin wird ausdrücklich festgestellt, dass der bisherige Rechtsrahmen mit der Entwicklung neuer Tabak- und Nikotinprodukte – darunter auch Nikotinbeutel – nicht mehr vollständig Schritt hält. Besonders hervorgehoben werden die Risiken für junge Menschen sowie die zunehmende Vermarktung solcher Produkte über attraktive Produktdesigns, Aromen und digitale Kanäle.
Damit ist das Problem auf europäischer Ebene inzwischen klar erkannt. Die Bundesregierung setzt sich deshalb für eine EU-weite Regelung mit einem hohen Niveau beim Gesundheits- und Verbraucherschutz ein. Dabei sollten unter anderem Anforderungen an Verkauf und Jugendschutz sowie Einschränkungen bei Aromen, Verpackung, Aufmachung und Design geprüft werden.
Ich verstehe Ihren Einwand, dass europäische Verfahren Zeit benötigen. Gleichzeitig halte ich es bei Produkten, die in einem gemeinsamen europäischen Binnenmarkt vertrieben werden und teilweise auch grenzüberschreitend online erhältlich sind, für sinnvoll, möglichst einheitliche Regeln zu schaffen. Nationale Alleingänge können zu unterschiedlichen Regelungen innerhalb Europas führen und den grenzüberschreitenden Handel und Vollzug zusätzlich erschweren. Auch die EU-Kommission sieht gerade bei neuartigen Nikotinprodukten einen Bedarf für einheitliche europäische Vorgaben.
Unabhängig davon sind wir auch auf nationaler Ebene mit unserem Koalitionspartner und dem Bundesministerium für Gesundheit im Gespräch, um mögliche Handlungsoptionen zu prüfen.
Freundliche Grüße
Alois Rainer

