Ein Verbotsverfahren sollte nur eingeleitet werden, wenn die Erfolgsaussichten belastbar sind.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
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Antwort 27.07.2026 von Hülya Düber CSU
Antwort 29.07.2026 von Thorsten Frei CDU
Eine abschließende Bewertung, ob die Voraussetzungen für ein Parteiverbotsverfahren nach Art. 21 Abs. 2 GG vorliegen, kann ich nicht vornehmen. Fest steht jedoch: Die Hürden für ein erfolgreiches Verbotsverfahren sind in Deutschland bewusst sehr hoch.
Antwort ausstehend von Karl-Ludwig von Danwitz CDU
Antwort 03.08.2026 von Volkmar Halbleib SPD
Das von der Gesellschaft für Freiheitsrechte vorgelegte Gutachten liefert gewichtige Argumente dafür, die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens ernsthaft zu prüfen. Ein derart fundiertes Gutachten darf natürlich von den politisch Verantwortlichen nicht einfach ignoriert werden.
Antwort ausstehend von Michael Schrodi SPD
Antwort 30.07.2026 von Katrin Staffler CSU
Die AfD bietet keine echten Lösungen, sondern verfolgt eine rein destruktive Politik. Ein Verbot greift als alleinige Lösung zu kurz.