Inzwischen sind alle Anbieter, denen der erforderliche Aufwand wirtschaftlich zugemutet werden kann, zur Teilnahme an an der digitalen Rentenübersicht verpflichtet
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Eine Änderung bzw. Ausweitung der bestehenden Anbindungsverpflichtung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist meines Wissens derzeit nicht geplant.
Ihr Hinweis unterstreicht, dass viele Menschen erst dann einen echten Nutzen haben werden, wenn alle Ansprüche auf einen Blick zusammengeführt werden können. Dieses Ziel teilen wir, und wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass die Digitale Rentenübersicht Schritt für Schritt entsprechend erweitert wird.
Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, die private Altersvorsorge neu aufzustellen. Wir werden die bisherige Riester-Rente in ein neues Vorsorgeprodukt überführen, von bürokratischen Hemmnissen befreien und mit dem Verzicht auf zwingende Garantien sowie der Reduzierung der Verwaltungs-, Produkt- und Abschlusskosten reformieren.
In ihrer Frage kommt zutreffend zum Ausdruck, dass die gesetzliche Rentenversicherung in der öffentlichen Diskussion häufig zu negativ dargestellt wird. Anders als oft behauptet ist die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland finanziell stabil aufgestellt.