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Catarina dos Santos-Wintz
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Frage von Kai F. •

Wann werden weitere Versorgungseinrichtungen in die Digitale Rentenübersicht miteinbezogen?

Sehr geehrte Frau dos Santos-Wintz,

Ohne die Einbeziehung von z.B. Direktzusagen aus der bAV oder Versorgungssystemen, die weniger als 1.000 Versorgungsansprüche verwalten bleibt das Ganze für viele Menschen völlig nutzlos. Ich habe z.B. zwei bAV-Ansprüche, deren Anbieter aber beide aus oben genannten Gründen nicht verpflichtet sind an der Digitalen Rentenübersicht teilzunehmen. Die einzige Information, die ich somit beziehe ist die aus der GRV und die bekomme ich sowieso. Daher bleibt das Ganze für mich nutzlos.

Um einen wirklichen Nutzen hieraus zu beziehen, sollten ALLE Anbieter zügig verpflichtet werden, an der Digitalen Rentenübersicht teilzunehmen, damit das Ganze nicht zu einem Rohrkrepierer wird, was wirklich schade wäre.

Mit freundlichen Grüßen

Kai F.

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Sehr geehrter Herr F.,

vielen Dank für Ihre Frage. 

Nach der derzeitigen Regelung (§ 7 Absatz 1 Rentenübersichtsgesetz in Verbindung mit § 1 Rentenübersichtsanbindungsverordnung) müssen sich diejenigen Vorsorgeeinrichtungen an die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht anbinden, die rechtlich verpflichtet sind, jährliche Standmitteilungen zu versenden und gegen die mehr als 1.000 Altersvorsorgeansprüche bestehen. Mit der Beschränkung der Anbindungspflicht auf Vorsorgeeinrichtungen mit mindestens 1.000 Altersvorsorgeansprüchen wird sichergestellt, übermäßige bürokratische Belastungen für Vorsorgeeinrichtungen, die nur wenige Kundinnen und Kunden haben, vermieden werden. Dasselbe gilt für Vorsorgeeinrichtungen, die keine Standmitteilungen verschicken müssen, wie Unterstützungskassen und Direktzusagen.

Eine Änderung bzw. Ausweitung der bestehenden Anbindungsverpflichtung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist meines Wissens derzeit nicht geplant. Es tut mir leid, dass ich Ihnen an dieser Stelle keine zufriedenstellendere Antwort geben kann. Die freiwillige Anbindung von nicht verpflichteten Vorsorgeeinrichtungen an die Digitale Rentenübersicht steht jedoch jederzeit allen offen. Ich kann Ihnen daher nur ans Herz legen, falls nicht bereits geschehen, sich mit einer entsprechenden Bitte an Ihre betroffenen Vorsorgeeinrichtungen zu wenden. 

Freundliche Grüße 

Catarina dos Santos-Wintz

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