Bei den Kinderkrankentagen für Beamtinnen und Beamte in NRW gibt es kein Ermessen im dem Sinne, dass die Anzahl von 13 Tagen Sonderurlaub pro Jahr überschritten werden könnte. Die Ausweitung auf 13 Kinderkrankentage wurde im September dieses Jahres rückwirkend auf bis zu 13 Arbeitstage erhöht, was wir Freien Demokraten begrüßen. Deshalb wird es wohl zeitnah keine erneute Erhöhung der Anzahl an Kinderkrankentagen geben.
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Antwort 19.12.2024 von Franziska Müller-Rech FDP
Antwort ausstehend von Hendrik Wüst CDU
Antwort 11.12.2024 von Mehrdad Mostofizadeh BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir arbeiten jedenfalls daran die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen.
Antwort 20.01.2025 von Volker Bajus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Besoldung ist in ihrer derzeitigen Ausgestaltung verfassungskonform.
Antwort 10.03.2025 von Hubertus Heil SPD
Die öffentliche Verwaltung sichert nicht nur die Kontinuität und Qualität öffentlicher Dienstleistungen, sondern garantiert auch eine Unabhängigkeit und Neutralität in wichtigen staatlichen Funktionen
Antwort 06.12.2024 von Lars Castellucci SPD
Der Familienzuschlag für verheiratete Beamte (Bund) wurde nicht abgeschafft.