Frage von Christoph T. •

Bei der aktuellen Debatte, ob selbst Beamte in der Rentenkasse einzahlen sollen, was ist mit jenen besseren Verdienen, die sich über die Kammern davon befreien lassen?

§ 6 SGB VI

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Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Moin Herr T.,

vielen Dank für Ihre bundespolitische Frage, die ich Ihnen gerne als Abgeordneter des Nds. Landtags wie folgt beantworten möchte:

Die legislative Entscheidung obliegt dem deutschen Bundestag. Als Bundestagsabgeordnete hat Frau Bas (SPD, Arbeits- & Sozialministerin) die Diskussion des Einbezugs der Beamtinnen und Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung zu integrieren angestoßen. 

In der Berichterstattung werden diesbezüglich die freien Berufe, wie beispielsweise Ärzt:innen, Apotheker:innen, Architekt:innen, Psychotherapeut:innen, Tierärzt:innen, Ingenieur:innen, Notar:innen, Rechtsanwält:innen und Steuerberater:innen sowie Wirtschaftsprüfer:innen, bislang nicht erwähnt. Diese können sich derzeit von einer gesetzlichen Rentenbeitragspflicht befreien lassen.

Aus meiner Sicht ist es durchaus sinnvoll, dass Kammermitglieder (welches ich ebenfalls bin) bzw. die freien Berufe in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und ihren Beitrag für faire Renten leisten. Dies gilt selbstverständlich auch für Abgeordnete.

Für Rückfragen kontaktieren Sie gerne mein Büro oder mich.

Herzliche Grüße aus dem Emsland,

Nicolas Breer

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