Können Beamte aus der Verwaltung in den Dienst der Bundeswehr wechseln ?
Sehr geehrter Herr Brodesser,
der Verteidigungsminister, Herr Pistoius, sucht wohl noch Soldaten für die Bundeswehr.
Mein Gedanke ist nun folgender: Können diesen Dienst an der Waffe nicht auch Beamte ausüben?
Da hätte ich gerne Ihre Meinung zu erfahren.
Wir leben im Zeitalter der KI (künstliche Intelligenz), warum sollen nicht auch die Aufgaben der Beamten von der KI durchgeführt werden?
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen W.

Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Grundsätzlich steht das Beamtenverhältnis gemäß Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz jedem Deutschen nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung offen. So können in Deutschland aber auch Angehörige anderer Staaten unter den Voraussetzungen des § 7 BBG oder des § 7 BeamtStG in Deutschland verbeamtet werden.
Bewerberinnen und Bewerber müssen natürlich für die freiheitlich- demokratische Grundordnung einstehen und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen. Zur Feststellung der körperlichen Eignung wird in der Regel eine amtsärztliche Untersuchung angeordnet. Die Befähigung umfasst alle beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Qualifikationen, die die Bewerberinnen und Bewerber für das jeweilige Amt und Berufsprofil im öffentlichen Dienst mitbringen müssen. Hierzu zählt insbesondere die Laufbahnbefähigung. Die Berufs- und Qualifikationsbilder des öffentlichen Dienstes sind jedoch so vielfältig wie die Anforderungsprofile der jeweiligen Tätigkeit, sodass man nicht alle über einen Kamm scheren kann. In der Regel gilt aber, einmal Beamter, immer Beamter, da dieser Status von Berufsbeamtentum ausgeht.
Ein verbeamteter Lehrer hat sich beispielsweise auf die Arbeit im Bildungsbereich spezialisiert durch ein Pädagogikstudium und nicht auf den Beruf eines Soldaten, der ein ganz anderes Berufsprofil besitzt. Auch die körperlichen Anforderungen sind völlig unterschiedlich. Nicht alle Tätigkeiten von Beamten können durch KI ersetzt werden. Siehe das Lehrerbeispiel. Wohl wird KI auch die Arbeit in Behörden wie auch bei der Bundeswehr maßgeblich beeinflussen und erleichtern.
Soldaten können in das Beamtenverhältnis übergehen, insbesondere Berufssoldaten, die die Voraussetzungen für eine bestimmte Laufbahn erfüllen. Diese Übernahme kann direkt in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit erfolgen. Der genaue Prozess und die Voraussetzungen hängen von der jeweiligen Laufbahn und auch hier wieder von den individuellen Qualifikationen ab.
Allerdings wollen viele den Soldatenberuf nur auf eine bestimmte Zeit ausüben. Soldat auf Zeit sind keine Beamten. Soldaten auf Zeit gehören der Bundeswehr an, aber sie sind nicht im Beamtenverhältnis. Das bedeutet, dass auf sie nicht die beamtenrechtlichen Vorschriften Anwendung finden. Ihre Rechtsstellung ist daher im Soldatengesetz geregelt.
Für Beamte besteht genauso wie für Nichtbeamte die grundsätzliche Möglichkeit, als Reservist, neben ihrem eigentlichen Beruf, sich in regelmäßigen Abständen durch Wehrübungen von ihren Arbeitgeber freistellen zu lassen um sich militärisch fortzubilden.
Sie sehen, die Möglichkeiten sind vielfältig und sehr komplex. Die Bundeswehr wird sich daher bezüglich ihres Personalbedarfs auch weiterentwickeln, um den Soldatenberuf wieder attraktiver zu machen. In einem enger werdenden Bewerbermarkt gilt dies allerdings für die meisten Berufe.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Brodesser