Einbürgerungsprozesse dauern oft mehrere Monate, dies ist besonders in Großstädten der Fall, in denen sich viele Menschen einbürgern lassen möchten. Wie überall fehlt auch in der kommunalen Verwaltung Personal, sodass Prozesse nicht so schnell laufen wie sie es sollten.
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Drei Jahre Voraufenthaltszeit ist lediglich der Fall, wenn neben sehr guten Deutschkenntnissen (C 1) auch besondere Integrationsleistungen (wie bspw. schulische oder berufliche Leistungen, Ehrenamt) vorgewiesen werden können.
Über eine beschleunigte Einbürgerung nach drei Jahren entscheidet die zuständige Einbürgerungsbehörde. Sie entscheidet auch, was als besondere Integrationsleistungen anzusehen ist.
wir haben für leichtere Einbürgerungen gestimmt, weil wir der Auffassung sind, dass dies ein notwendiger Schritt ist, um denjenigen, die ihren Lebensunterhalt in Deutschland selbst bestreiten und gut integriert sind, die Möglichkeit auf einen deutschen Pass zu geben.
Zu Ihrer Frage zur Beantragung: je nach Bundesland / Stadt / Landkreis, dauert die Bearbeitung der Fälle mehrere Monate, teils sogar Jahre. Es spricht also nichts dagegen, bereits jetzt den Antrag zu stellen bzw. falls notwendig ein Erstberatungsgespräch bei Ihrer Behörde vor Ort wahrzunehmen.
Ob Ihr Herkunftsland EU-Mitglied ist oder nicht wird dank der Reform nicht mehr relevant sein. Mit dem neuen Gesetz wird Deutschland keinerlei Beschränkungen bei der Mehrstaatigkeit mehr vornehmen.