Ist es richtig, dass auch Staatsbürger mit deren Herkunftsland kein Auslieferungsabkommen besteht, neben der eigenen auch die deutsche Staatsangehörigkeit (doppelte Staatsbürgerschaf) erhalten können?
Wenn ja, wie wird sichergestellt, dass im Falle eines Falles ein Bürger mit solcher Herkunft und deutscher Staatsangehörigkeit (doppelte Staatsangehörigkeit) sich nicht der deutschen Gerichtsbarkeit entzieht in dem er in sein Heimatland zurückkehrt?
Weitere Fragen an Peter Beyer

In einer Demokratie ist der Bürger Souverän. Eine unüberbrückbare Lücke zwischen Politik und Gesellschaft sollte es demnach also nicht geben. So, oder so ähnlich beschreiben Demokratie- und Kampagnenplattformen ihre Aufgabe. Das spiegelt auch meine persönliche Einstellung wider.

Aktuell liegt der Entwurf einer Novelle des Tierschutzgesetzes vor, den die Ampel-Koalition nach der Sommerpause im Bundestag beraten möchte. Als Union werden wir uns an diesen Beratungen konstruktiv beteiligen und gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge einbringen

(...) „In einer Demokratie ist der Bürger Souverän. Eine unüberbrückbare Lücke zwischen Politik und Gesellschaft sollte es demnach also nicht geben. (...)

(...) Es ist mir ein Anliegen, Fragen individuell und persönlich beantworten zu können, so wie am Sonntag geschehen. Falls Sie weitere Informationen rund um das Thema "Fracking" wünschen, lasse ich Ihnen diese gerne zukommen. (...)