Fragen und Antworten

Als pauschaler Ausgleich für die besonderen finanziellen Belastungen durch die gestiegenen Verbraucherpreise soll den Beamtinnen, Beamten, den Richterinnen und Richtern im Jahr 2024 in drei Schritten eine nach § 3 Nr. 11c des Einkommenssteuergesetzes (EStG) steuerfreie Sonderzahlung gewährt werden



Allerdings versuchen wir nach Kräften, die behördlichen Strukturen auf die stetig anwachsenden Anforderungen im Bereich Migration und Einbürgerung anzupassen.