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Erst die Einbindung der Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit, Andrea Nahles, die ich, unmittelbar nachdem mir der Vorgang zugetragen wurde, angeschrieben habe, verhinderte die Abschiebung in sprichwörtlich letzter Sekunde.
Wir Grüne befürworten verurteilte Gewaltstraftäter nach der Haftstrafe abzuschieben.
Was die Aspekte der Resozialisation angeht, so setzen wir voraus, dass Straftäter*innen in jedem Fall einen Großteil ihrer Strafe in Deutschland absitzen müssen.
Die Entscheidung, die ankommenden Ukrainerinnen und Ukrainer direkt in das Bürgergeld (damals noch Hartz 4) zu überführen, war und ist richtig.
Grundloses Abschieben von Personen, die einen Aufenthaltstitel haben, wird es selbstverständlich nicht geben.