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Die Bundesrepublik steht weiterhin zu ihrer humanitären Verantwortung und gibt denjenigen Schutz, die Schutz bedürfen; dafür sind wir der Genfer Flüchtlingskonvention beigetreten und haben das Recht auf Asyl im Grundgesetz normiert. Klar ist aber auch: Zu einem funktionierenden Asylsystem gehören in letzter Konsequenz auch Rückführungen.
Ich unterstütze die umfangreiche Ausweisung von illegalen Einwanderern und ausländischen Straftätern.

Der Bundestag hat sich mit der Anerkennung des Völkermordes ganz klar für einen Schutz der Êzîdinnen und Êzîden ausgesprochen, nun ist es an den Innenministerinnen und Innenminister der Länder diesen Status mit einem Abschiebestopp in konkrete Politik umzusetzen.

Dort habe ich alle Fragen ausführlich beantwortet.
