Frage von Cornelia S. • 28.07.2022

Antwort von Benjamin Strasser FDP • 16.09.2022
ich bleibe bei meiner Haltung aus der Antwort zuvor. Ich kann darin keine Benachteiligung sehen.
ich bleibe bei meiner Haltung aus der Antwort zuvor. Ich kann darin keine Benachteiligung sehen.
der Gesetzgeber hat Kläger nicht benachteiligt, sondern ihnen die Möglichkeit der Beschlussanfechtungsklage erleichtert.
Die Praxis basierend auf dem geltenden Recht kann von der Politik nicht einfach so geändert werden. Denn dafür müssen Gesetze geändert werden, deswegen ist eine Übergangslösung wohl sehr unwahrscheinlich.
Es sind keine Übergangslösung bis zum Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes geplant. Wir arbeiten jedoch mit Hochdruck daran, das Selbstbestimmungsgesetz schnellstmöglich zu beschließen.