Sehr geehrter Herr Huth,
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(...) Dieses Verfahren sorgt für Transparenz und verhindert die oft unterstellte "Selbstbedienung". Das Anpassungsverfahren bleibt für eine neue Wahlperiode nur wirksam, wenn der Deutsche Bundestag innerhalb von drei Monaten nach der konstituierenden Sitzung einen entsprechenden Beschluss zur Verlängerung fasst. Wir haben also mit dem Bundestagsbeschluss in der letzten Woche lediglich eine bestehende Regelung verlängert und keine zusätzliche Erhöhung herbeigeführt. (...)
(...) Sie schreiben: „ Nun ist es ja so, dass die Gelder trotz allem gezahlt werden.“ Da liegen Sie insofern richtig, weil der Beschluss trotz meines Stimmverhaltens mit großer Mehrheit verabschiedet wurde. Ich möchte allerdings anmerken, dass der Deutsche Bundestag keine Erhöhung der Diäten beschlossen hat, sondern die Fortführung eines Anpassungsverfahrens der Abgeordnetenentschädigung. In diesem Verfahren ist geregelt, dass sich die Entschädigung entsprechend des sogenannten Nominallohn-Index entwickeln. (...)

(...) Was das Thema Nebentätigkeiten betrifft, so kann man festhalten, dass diese Ausnahmen sind. Ob der Transparenz hierüber erkennbare. Was viele von uns allerdings haben, sind eine Vielzahl von Ehrenämtern. (...)
(...) Die Fraktion DIE LINKE, und so auch ich, spenden daher Diätenerhöhungen seit Jahren schon für karikative Zwecke. In der 18. Wahlperiode waren das fast 700 000 Euro, die wir für gute Initiativen ausgegeben haben. Auch in der 19. Wahlperiode habe ich einen Teil der Diätenerhöhung gespendet. (...)
(...) meine Mehreinnahmen aus der Diätenerhöhung verwende ich unter anderem für Spenden. (...)