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Ich möchte zunächst betonen, dass sich die auch von mir mitgetragene Kritik der Jungen Gruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht darauf bezieht, das Rentenniveau bei 48 Prozent bis zum Jahr 2031 festzuschreiben.
Das Gesetz halten wir nicht für zustimmungsfähig
Eine politische Intervention aus Deutschland dürfte der Sache hingegen nicht dienlich sein.
Eine Neuauszählung aller Stimmen ist rechtlich nur dann möglich, wenn konkrete und substanzielle Anhaltspunkte vorliegen, dass das Gesamtergebnis verfälscht sein könnte. Diese Voraussetzungen sehe ich nicht gegeben.