Weshalb gibt es eine Mindestbemessungsgrenze bei der Krankenversicherung und Pflegeversicherung?
Sehr geehrte Frau Bas,
durch die Mindestbemessungsgrenze (die in den letzten Jahren immer wieder erhöht wurde) bei der Krankenversicherung und Pflegeversicherung werden Freiwillig Versicherte mit geringem Einkommen erheblich benachteiligt.
Wenn jemand z.B. ein Monatseinkommen von nur 300,- € hat, muss er dennoch für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung, soviel Beiträge zahlen, als wenn er/sie, ein monatliches Einkommen von 1.318,33 € hätte. Umso geringer das monatliche Einkommen, umso größer ist die ungerechte Benachteiligung.
Mit freundlichen Grüßen,
Sehr geehrter Herr Z.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Mindestbemessungsgrundlage führt in der Tat dazu, dass es für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Art Mindestbeitrag gibt. Dieser wird jährlich an die Entwicklung der Löhne und Gehälter angepasst.
Der Hintergrund für diese Regelung ist, dass alle freiwillig Versicherten einen angemessenen Beitrag zu ihren eigenen Gesundheitskosten leisten sollen. Mit der Mindestbemessungsgrundlage soll vermieden werden, dass freiwillig Versicherte, die ihren Lebensunterhalt nicht (nur) aus eigenem Einkommen bestreiten, sich zu unangemessen niedrigen Beiträgen versichern können. Damit soll auch die Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung geschützt werden.
Die Höhe der Mindestbemessungsgrundlage wird regelmäßig diskutiert, und tatsächlich haben wir in der SPD dafür gesorgt, dass die Mindestbemessungsgrundlage 2018 um etwa die Hälfte gesenkt wurde. Mir ist jedoch bewusst, dass es immer noch Fälle gibt, in denen die Höhe der Beiträge eine übermäßige Belastung darstellt. Grundsätzlich befürworte ich ein System, das stärker auf Solidarität setzt und möglichst viele Gruppen in einem System vereint.
Die Frage der Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen fällt in die Zuständigkeit des Bundesgesundheitsministeriums. Bei weiteren Fragen können Sie sich auch an meine Kollegin Dagmar Schmidt, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion zuständig u. a. für Gesundheit, wenden.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas

