Frage von Hashmatullah S. • 01.07.2024

Antwort von Hakan Demir SPD • 02.07.2024
Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Kinderzuschlag, Rente, Arbeitslosengeld I oder BAföG haben keinen Einfluss auf den Einbürgerungsanspruch.
Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Kinderzuschlag, Rente, Arbeitslosengeld I oder BAföG haben keinen Einfluss auf den Einbürgerungsanspruch.
Früherer Sozialleistungsbezug ist kein Ausschlussgrund und das wird auch unter der neuen Rechtslage so bleiben.
Die Tatsachengrundlage Ihrer These möchte ich bezweifeln
Der Begriff des erheblichen Vermögens wurde in den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zum SGB II konkretisiert