Wie rechtfertigen Sie die Kriminalisierung von Armut im deutschen Strafrecht, insbesondere durch § 265a StGB (Fahren ohne Fahrschein) oder die neuerliche Debatte um Sozialleistungsbetrug?
Statt Armut zu beheben, bestraft der Staat Betroffene auch noch unverhältnismäßig.
§ 265a StGB trifft Menschen, die aufgrund finanzieller Not kein Ticket bezahlen können, also vor allem sozial Benachteiligte. Folge der Kriminalisierung sind obendrein zu oft sogar Ersatzfreiheitsstrafen: Eigentlich ist nur eine Geldstrafe ausgeurteilt, aber wer die nicht bezahlen kann, muss für eine Bagatelle eine Haftstrafe antreten – das betrifft jedes Jahr tausende Armutsbetroffene. Haft führt aber nicht zu Besserung, sondern im Gegenteil häufig zu einer weiteren sozialen Ausgrenzung, dem Verlust von Wohnung oder Arbeitsplatz, mit hohen gesellschaftlichen Folgekosten.
Ähnlich sieht es beim Sozialleistungsbetrug aus. Wer etwa Nebeneinkünfte erst verspätet angibt, dem drohen Geld- oder sogar (Ersatz-)Freiheitsstrafen.
Die SPD macht munter mit, insbesondere in der aktuellen Debatte um das Bürgergeld.

