Wie rechtfertigen Sie § 265a StGB?
Die Kriminalisierung nach § 265a StGB verursacht einen erheblichen bürokratischen Aufwand für Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte und den Strafvollzug. Laut aktuellen Berechnungen belaufen sich die jährlichen Kosten für die Verfolgung und Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen wegen Schwarzfahrens bundesweit auf etwa 120 Millionen Euro. Viele Betroffene werden als Ersatzfreiheitsstrafe inhaftiert, weil sie die eigentliche Geldstrafe bloß nicht zahlen können. Die Inhaftierung löst weitere Kosten aus: Arbeitsverhältnisse und Wohnraum gehen verloren, Betroffene fallen danach auf Sozialleistungen zurück oder benötigen kommunale Unterbringung, was Kommunen zusätzlich belastet. Während der Haft leisten die Betroffenen keinen eigenen Sozialversicherungsbeitrag mehr und generieren keine Steuern. Familien werden durch eine Inhaftierung zusätzlich sozial belastet.
Das ist weder ökonomisch sinnvoll noch christlich. Warum versperrt sich die CDU so sinnvollen und einfachen Vorschlägen?

