Antwort 21.03.2023 von Andreas Mehltretter SPD
Das Rückwirkungsverbot ist ein zentrales Element unseres Rechtsstaates und kann nur in bestimmten Fällen aufgeweicht werden.
Das Rückwirkungsverbot ist ein zentrales Element unseres Rechtsstaates und kann nur in bestimmten Fällen aufgeweicht werden.
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden einige Erleichterungen im Steuerrecht für Betreiberinnen und Betreiber von kleinen Photovoltaikanlagen durchgesetzt.
In dem Zusammenhang verweise ich auf meine bereits korrigierte Antwort vom 25.1.2023:
Die Besteuerung folgt aus dem Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung.
Durch ihre private PV-Anlage helfen Sie ganz konkret dabei, unsere Klimaziele zu erreichen. Sie zeigen, dass und wie die Energiewende in Deutschland gelingen kann.