Michael Kießling MdB_Quelle Oliver Grüner
Michael Kießling
CSU
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Frage von Selami B. •

Warum werden nicht alle Selbstverbräuche von selbst erzeugten Strom von kleinen PV Anlagen von der Umsatzsteuer befreit?

Sehr geehrter Herr Kießling,

am 07.01.2022 ging meine kleine Photovoltaik-Anlage mit 7 kWp ans Netz. Für meinen selbst erzeugten und selbst verbrauchten Strom muss ich nun Umsatzsteuer bezahlen. Neuanlagen, die ab dem 01.01.2023 in Betrieb genommen werden, sind gänzlich von der Umsatzbesteuerung befreit.
 Warum werden nicht alle Selbstverbräuche von selbst erzeugten Strom von kleinen PV Anlagen von der Umsatzsteuer befreit? Der bürokratische Aufwand steht in keinem Verhältnis zu den Steuereinnahmen. 
Bitte setzen Sie sich für die Umsatzsteuerbefreiung von kleinen PV Bestandsanlagen ein.
Beste Grüße aus dem wunderschönen Landsberg am Lech

Michael Kießling MdB_Quelle Oliver Grüner
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr B.,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage!

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden einige Erleichterungen im Steuerrecht für Betreiberinnen und Betreiber von kleinen Photovoltaikanlagen durchgesetzt.

So wurde der Betrieb von kleinen Photovoltaikanlagen, die ab dem 01.01.2023 in Betrieb genommen werden, von der Umsatzsteuer befreit. Diese Steuerfreiheit gilt jedoch nicht für Anlagen, die schon vor dem 01.01.2023 in Betrieb genommen wurden. Hintergrund ist, dass die Bundesregierung den Zubau neuer Photovoltaikanlagen anreizen will. Die Bestandsanlagen wurden von der Bundesregierung nicht berücksichtigt, da sie ja ohnehin schon bestehen.

Grundsätzlich begrüße ich die Steuerfreiheit für kleine Photovoltaikanlagen, da wir den Ausbau der Erneuerbaren Energien so fördern können. Dass die Bundesregierung dabei Bürgerinnen und Bürger benachteiligt, die sich schon früher für den Ausbau der Erneuerbaren Energien eingesetzt und ihre Anlage vor dem 01.01.2023 in Betrieb genommen haben, sehe ich kritisch. Wir müssen doch gerade die Menschen belohnen, die sich frühzeitig und aktiv für die Energiewende einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Kießling, MdB

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Michael Kießling, Dipl.-Ing. (FH)

Mitglied des Deutschen Bundestages
Fachpolitischer Sprecher der CSU im Bundestag
für Infrastruktur, Bauwesen und Mobilität

Deutscher Bundestag
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