Frage von Otmar K. • 07.11.2022

Antwort von Paul Ziemiak CDU • 08.11.2022
Der Bundeskanzler hat aufgrund seines Amtes Respekt verdient. Sachliche Kritik aus Rücksichtnahme auf diesen Respekt nicht zuzulassen wäre ein großer Fehler.
Der Bundeskanzler hat aufgrund seines Amtes Respekt verdient. Sachliche Kritik aus Rücksichtnahme auf diesen Respekt nicht zuzulassen wäre ein großer Fehler.
Auch ein Like kann strafbar sein. Eine Hausdurchsuchung rechtfertigt dies aber kaum, solange mildere Mittel verfügbar sind.
Dass Hassrede stärker verfolgt wird, halte ich für richtig. Die Strafbarkeit von Likes ist von der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt.
Ganz persönlich und grundsätzlich bin ich insoweit schon der Auffassung, dass im Einzelfall auch ein Like strafwürdiges Unrecht sein kann.
am 23. April haben wir uns als EU-Parlament, gemeinsam mit der Kommission und dem Rat auf den “Digital Service Act”, welcher als “Grundgesetz” für das Internet fungieren wird, geeinigt.