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Katrin Helling-Plahr
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Frage von Lukas G. •

Halten Sie es für richtig und verhältnismäßig, dass wegen "Likes" auf sozialen Medien Hausdurchsuchungen durchgeführt wurden?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr G.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Die rechtliche Handhabung neuer Entwicklungen und Fallkonstellationen stellt die Justiz immer wieder vor neue Herausforderungen. Denn während Gesetzestexte abstrakt und damit entwicklungsoffen sind, obliegt die Wertungsfrage im Einzelfall und damit auch die rechtliche Würdigung technologischer Neuerungen den Gerichten. Wie digitale Likes strafrechtlich zu behandeln sind, ist noch umstritten. Das Amtsgericht sowie Landgericht Meinigen haben mit ihrem Urteil eine Entscheidung für den konkreten Einzelfall gefällt und damit einen Beitrag zum fachlichen Diskurs geleistet. Ob dieses Urteil jedoch verhältnismäßig und damit rechtlich „richtig“ ist und die verfassungsrechtlich gewährte Meinungsfreiheit auf den Like sowie die Eigentumsfreiheit im Hinblick auf die Hausdurchsuchung angemessen berücksichtigt, wird vielleicht auch der Bundesgerichtshof noch entscheiden, sofern es auf Antrag des Beschuldigten zu einer Revision kommt. Gerichtsentscheidungen zu bewerten ist - im Sinne der Gewaltenteilung - nicht meine Aufgabe als Abgeordnete.

Grundsätzlich ist Hass im Netz ein ernstzunehmendes Problem in Deutschland. Hier für effektive Strafverfolgung zu sorgen und gleichzeitig die Bürgerrechte zu wahren, ist mir als Freier Demokratin ein wichtiges Anliegen. Ganz persönlich und grundsätzlich bin ich insoweit schon der Auffassung, dass im Einzelfall auch ein Like strafwürdiges Unrecht sein kann.

Mit freundlichen Grüßen

Katrin Helling-Plahr

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