Frage von Michael P. • 15.11.2024

Antwort ausstehend von Alice Weidel AfD
Die Meinungsfreiheit hat einen weiten Gewährleistungsbereich, ist aber nicht schrankenlos. Ihre konkrete Weite lässt sich nicht abstrakt bestimmen, sondern hängt ab von einer Abwägung im Einzelfall
Eine detaillierte Auseinandersetzung mit der Ernennung des Trusted Flaggers „REspect!“ zeigt eindeutig, dass die erwähnten Vorgänge nicht nur im Einklang mit Artikel 5 GG stehen, sondern letztlich der freien Meinungsäußerung dienlich sind
Das Ziel des Digital Services Act ist es, ein sicheres Online-Umfeld zu schaffen und dabei Grundrechte wie die Meinungsfreiheit zu wahren.