Die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung um 5,4 % zum 1. Juli 2025 erfolgt automatisch nach der Entwicklung des Nominallohnindex des Statistischen Bundesamtes.
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Antwort 17.09.2025 von Hubertus Heil SPD
Antwort ausstehend von Marcus Bühl AfD
Antwort 15.08.2025 von Julia Klöckner CDU
Über die Diäten wird nicht „frei Hand“ entschieden.
Antwort 02.09.2025 von Beatrix von Storch AfD
Die Abgeordneten entscheiden über die Diätenerhöhung
Antwort 23.07.2025 von Markus Koob CDU
Die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung ist im Abgeordnetengesetz klar geregelt: Sie orientiert sich jährlich an der Entwicklung des Nominallohnindex, der die allgemeine Einkommensentwicklung in Deutschland widerspiegelt.
Antwort 05.08.2025 von Jan-Wilhelm Pohlmann CDU
Durch die vorgezogene Bundestagswahl und den Regierungsbildungsprozess entstanden zwangsweise Verzögerungen. Das Bundesinnenministerium arbeitet jedoch derzeit an einem Gesetzentwurf, der sowohl die zeitnahe Übertragung der 3 % Tarifsteigerung als auch die längst überfällige amtsangemessene Alimentation gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umfasst