Antwort 04.05.2026 von Thorsten Frei CDU
Das ist ähnlich wie mit den Renten. In meinen Augen ist das sachgerecht und transparent nachvollziehbar.
Das ist ähnlich wie mit den Renten. In meinen Augen ist das sachgerecht und transparent nachvollziehbar.

Der Niedersächsische Landtag hat in seiner Plenarsitzung am 28. April 2026 die Anpassung der Grundentschädigung gemäß § 6 Abs. 4 des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes (NAbgG) vorgenommen. Alle im Landtag vertretenen Fraktionen haben diese Anpassung entsprechend bestätigt.
Abgeordnete in MV erhalten automatisch angepasste Entschädigungen nach Tarif- und Preisentwicklung. Sie entscheiden nicht selbst darüber.