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Die derzeit angebotenen Preise für Strom und Gas liegen in der Regel unter dem Preisniveau, das durch die Energiepreisbremsen garantiert wurde. Wer derzeit Versorgerverträge hat, bei denen die Preise oberhalb davon liegen, sollte einen Tarif- oder Anbieterwechsel in Erwägung ziehen.
Unabhängig davon, ist ein Inflationsausgleich für Rentner*innen nicht vorgesehen. Die Gründe dafür habe ich in anderen Antworten hier auf der Plattform erläutert.
Die Rentenerhöhung in 2024 könnte auch höher ausfallen. Für die Rentenhöhe ist die Lohnentwicklung maßgeblich. Wir stehen für eine starke gesetzliche Rente.
Gleichbehandlungsgrundsatz Inflationsprämie
Beim Inflationsausgleich hingegen handelt es sich nicht um eine gesetzliche Regelung, sondern um eine Vereinbarung zwischen den Tarifparteien - also Arbeitnehmern und Arbeitgebern.