Aufgrund der Vorkommnisse der letzten Woche halte ich einen zeitnahen Abschluss des Verfahrens für eher unwahrscheinlich. Eine zeitnahe Umsetzung in Baden-Württemberg erwarte ich daher ebenfalls nicht.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Die Verhandlungen in diesem gemeinsamen Gremium des Deutschen Bundestages und des Bundesrates sind noch nicht abgeschlossen. Da die genaue Ausgestaltung des Gesetzes derzeit noch nicht absehbar ist, werden insoweit keine konkreten Umsetzungsschritte geplant und das weitere Verfahren zunächst abgewartet.
Für uns ist eine strikte Trennung der Gewalten elementar wichtig für das Funktionieren eines Rechtsstaats
Die AfD ist eine Rechtsstaatspartei
Entsprechend den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wollten wir das externe ministerielle Einzelfallweisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften anpassen
Anknüpfend an den Koalitionsvertrag hatte Bundesjustizminister Buschmann zwischenzeitlich einen Referentenentwurf vorgelegt, der Änderungen zum Weisungsrecht enthält. Der Entwurf sieht in den §§ 146 f. GVG zwei neue Absätze vor, die regeln, unter welchen Voraussetzungen Weisungen zulässig und welche Erfordernisse zur Erhöhung der Transparenz einzuhalten sind.