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(...) Perspektivisch wollen wir aber die Abwasserbeiträge abschaffen. Alle notwendigen Abwasserinvestitionen sollen gebührenfinanziert werden. (...)
(...) Will Ihre Gemeinde eine Satzung erlassen und die Grundstückseigentümer sollen die Kosten für die Entwässerung der versiegelten Flächen tragen. Dies ist nach Kommunalabgabengesetz grundsätzlich möglich. (...)
(...) Daher stellten die meisten Gemeinden und Zweckverbände ihr Beitrags- und Gebührensystem auf die Erhebung getrennter Schmutzwasser- und Niederschlagswasserentgelte um. Es handelt sich bei den getrennt ausgewiesenen Kosten für Niederschlagswasser nicht um zusätzliche Gebühren. (...)
(...) Abwasserentsorgung ist eine kommunale Aufgabe. Der Freistaat Sachsen unterstützt die Kommunen, insbesondere im ländlichen Raum, bei den Investitionen, die für eine flächendeckende und den gesetzlichen Standards entsprechende Abwasserbeseitigung erforderlich ist. (...)