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(...) Zum einen gibt es das Landesgleichstellungsgesetz. Damit können wir die berufliche Gleichstellung von Frauen nicht nur im öffentlichen Dienst, sondern auch in Unternehmen des Landes Berlin und Betrieben mit Landesbeteiligung direkt festschreiben, auch wenn sie privatwirtschaftlich organisiert sind. Zum anderen stehen uns als Steuerungsmittel die öffentliche Auftragsvergabe und Wirtschaftsförderung zur Verfügung. (...)


(...) Als Alleinerziehende Mutter weiß ich um die Herausforderungen, die es mit sich bringen, Beruf und Mutterschaft unter einen Hut zu bringen. Als Rechtsanwältin, die im Bereich des Familienrechts tätig ist, weiß ich um die vielen Probleme, die nach einer Trennung auf die Mütter zukommen, z.B. Unterhalt, Betreuung. (...)
