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Die EU verfügt jetzt schon über verschiedene Instrumente um Maßnahmen im Bereich Krisenprävention zu finanzieren. Darunter befinden sich die APF, das IcSP und der Etat der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). Durch diese Instrumente hat die EU jetzt schon Friedensmissionen finanziert, durch die Europäische Friedensfazilität sollten diese bisher existierenden Maßnahmen miteinander synchronisiert werden.
Die Einrichtung einer „Europäischen Friedensfazilität“ schafft hingegen insofern Klarheit, als dass hier alle bestehenden verteidigungspolitischen Ausgaben zusammengefasst werden und außerhalb des EU-Budgets liegen. Völlig irreführend an diesem neuen Fonds ist hingegen der Name. Ausgerechnet die Bündelung aller militärischen Ausgaben als „Friedensfazilität“ zu bezeichnen, leitet in die Irre. Diese Namenswahl kritisieren wir auch.
(...) Der Einsatz ist auf Einladung der irakischen Regierung zustande gekommen, also mit der Zustimmung des Landes. Das Mandat für die in Jordanien stationierten Flugzeuge, deren Aufklärungsbilder den am Boden kämpfenden Verbündeten dienen, läuft heute aus. Italien hat angekündigt, diese Aufgaben für die internationale Koalition zu übernehmen, ist aber noch nicht vor Ort. (...)
(...) Wichtig ist die Unterscheidung von Angriffs- und (Selbst-)Verteidigungshandlungen. Angriffshandlungen und -kriege, d.h. die Androhung oder Anwendung von Gewalt, denen kein Angriff vorausgeht, stellen einen Verstoß gegen das Gewaltverbot aus Art. 2 Ziff. 4 der Charta der Vereinten Nationen und damit gegen internationales Recht dar. (...)
(...) Die Annexion der Krim - das wissen Sie als gebildete Bürgerin allerdings sicherlich auch - ist allerdings von der Bewertung wesentlich klarer und ein Selbstverteidigungsrecht ist hier überhaupt nicht heranzuziehen. (...)