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Die SPD hat beschlossen, ein Verbotsverfahren gegen die AfD in einem ersten Schritt zu prüfen und dann in einem zweiten Schritt auch vorzubereiten. Das ist eine Entscheidung, die ich ausdrücklich unterstütze.
Keine Sündenbockpolitik sondern ein Sondervermögen für Frieden, Wiederaufbau und Soziales.
Einschätzung eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens
Da sich Ihre Frage an die Landesregierung richtet, möchte ich darauf hinweisen, dass ich seit dem 16. Mai 2025 kein Mitglied der Landesregierung mehr bin.
Für ein Parteiverbot ist das Bundesverfassungsgericht auf Bundesebene zuständig
Als SPD sind wir nach wie vor von der Richtigkeit dieser Arbeitsgruppe überzeugt.