Überprüfung der AfD auf Verfassungsmäßigkeit?
Guten Tag,
die AfD gefährdet unsere Demokratie und wird vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft. Unsere Verfassung gewährt zwar eine weitreichende Parteifreiheit, aber eben nur innerhalb der Grenzen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Daher frage ich Sie, ob Sie die folgende Forderung mittragen: „Alle Parteien, die vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem oder als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden, sollen vom Bundesverfassungsgericht auf Verfassungsmäßigkeit überprüft werden“.
Stimmen Sie mir zu, dass das Bekenntnis zum Grundgesetz diese Forderung eigentlich schon gebietet?
Auch auf Landesebene ist ein entsprechender Antrag über den Bundesrat ja möglich.
Vielen Dank für Ihre Antwort.

