Frage von Eric C. • 17.12.2024

Antwort von Thorsten Frei CDU • 19.12.2024
die Frage kann pauschal nicht beantwortet werden. Wenn es sich um regelmäßige, gleich hohe Aufwendungen handelt, wäre ein Vorgehen wie bei der Lohnsteuer möglich.
die Frage kann pauschal nicht beantwortet werden. Wenn es sich um regelmäßige, gleich hohe Aufwendungen handelt, wäre ein Vorgehen wie bei der Lohnsteuer möglich.
Die AfD lehnt die Vermögenssteuer ab
Zeiten der Arbeitslosigkeit gelten unabhängig vom Grund, der zum Bezug von Arbeitslosengeld geführt hat, nicht als Grundrentenzeiten, weil mit der Grundrente insbesondere die langjährig verpflichtende Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung aus unterdurchschnittlichem Einkommen anerkannt werden soll
Der Bund befindet sich in Ermangelung eines beschlossenen Haushaltes in der vorläufigen Haushaltsführung.
Direkt kann man mich nur in meinem Wahlkreis in Berlin Treptow-Köpenick wählen.