Antwort 29.04.2024 von Marco Buschmann FDP
Frühere Einträge wegen Verurteilungen aufgrund von cannabisbezogenen Delikten können aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden.
Frühere Einträge wegen Verurteilungen aufgrund von cannabisbezogenen Delikten können aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden.
Meine Haltung zur Legalisierung von Cannabis war und ist vor allem durch meine Erfahrungen als Arzt geprägt und aufgrund von wissenschaftlichen Studien zu den gesundheitlichen Auswirkungen des Konsums klar ablehnend.
Unserer Ansicht nach handelt es sich um eine Einstiegsdroge, deren Legalisierung die Situation verschärfen wird.
Wir teilen Ihre Bedenken hinsichtlich des Cannabisgesetzes.
Ich unterstütze die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene für Genusszwecke