Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 12.11.2024 von Marco Mohrmann CDU
Das von Ihnen angesprochene Medikament fällt unter den sogenannte Lifestyle-Paragraph (§34 im SGB 5): Arzneimittel, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht – sogenannte Lifestyle Arzneimittel –, dürfen nicht als GKV-Leistung verordnet werden.

Antwort 02.09.2024 von Jan-Peter Warnke BSW
Liebe Frau Bräse,
Antwort 31.08.2024 von Robert-Martin Montag FDP
Wir haben als FDP Thüringen bereits bundesweit Einmaliges geschafft
Antwort 29.08.2024 von Dominik Hunger Die Linke
Die Bedarfsplanung basiert auf regionalen Besonderheiten der einzelnen Landkreise in Thüringen, wie etwa der Einwohnerzahl. Allerdings sind die Arztpraxen innerhalb eines Planungsbereichs oft ungleichmäßig verteilt, was in bestimmten Regionen zu einer hohen Patientenbelastung und damit zu längeren Wartezeiten führt.
Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD