Frage von Hildegard P. •

Osteopathie soll berufsgesetzlich geregelt werden und die Integrative Medizin unterstützt. Wären auch Künstlerische Therapien als ganzheitlich orientierter Gesundheitsberuf zu reglementieren?

Seit Jahrzehnten bilden AWMF-Leitlinien und OPS-Ziffern Künstlerische Therapien (Musik- und Kunsttherapie u.a.) als Bestandteil interdisziplinärer Versorgung ab. Insbesondere in der Palliativmedizin und Onkologie verfügen sie als komplementäre, nonverbale Therapien über evidenzbasierte Empfehlungen. 2019 publizierte die WHO einen Bericht zur Relevanz der Künste in Prävention, Gesundheitsförderung und der Behandlung psychischer sowie körperlicher Krankheiten: https://www.who.int/europe/publications/i/item/9789289054553

Auch die WHO Strategie 2025 – 2034 zielt auf die Unterstützung und Etablierung patientenzentrierter Potenziale u.a. im Bereich Kunst und Gesundheit. Damit erweitert sie die Möglichkeiten für die Zusammenführung traditioneller, komplementärer und integrativer Medizin. Um den individuellen gesundheitlichen Bedürfnissen gerecht zu werden ergänzt sie die Sprechende Medizin: https://apps.who.int/gb/ebwha/pdf_files/WHA78/A78_4Add1-en.pdf

Foto Dr. Kirsten Kappert-Gonther, MdB
Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Liebe Frau Hildegard P.,

vielen Dank für Ihre Zuschrift.

damit Menschen in gesundheitlichen Krisen passgenaue Hilfe bekommen, sollten auch kreative Therapieansätze ausgeschöpft werden. Da sie individuell auf den einzelnen Menschen eingehen, können kunstbasierte Gesundheitsangebote besonders wirkungsvoll die vielfältigen Herausforderungen im Zusammenhang mit Gesundheit und Wohlbefinden adressieren. Die WHO hebt deshalb zurecht die Bedeutung ihrer Integration in bestehende Gesundheitsdienste hervor.

Obwohl in einigen Leitlinien der AMWF künstlerische Therapien empfohlen werden, gehören Kunst- und Musiktherapie in Deutschland bisher weder in den Regelleistungskatalog der GKV noch sind sie fester Bestandteil der therapeutischen Versorgungslandschaft.

Die Berufsbezeichnung "Kunsttherapeut*in" und "Musiktherapeut*in" ist bisher nicht geschützt. Es gibt auch kein einheitliches Berufsbild für diese Therapieformen und somit auch keine allgemeine Berufsvertretung, die zur Weiterbildung und Vernetzung beiträgt, sowie zur Interessenvertretung gegenüber der Politik auftritt. Einzelne Fachhochschulen bieten für die künstlerischen Therapien sowohl Bachelor- als auch Masterstudiengänge an. Es gibt zusätzlich diverse sehr heterogene Angebote für Kurse in diesen Bereichen, die keinen akademischen Abschluss inkludieren.

 

Es sollte ein bedarfsgerechter Zugang zur Kunst-, Musik-, Tanz- und Theatertherapie ermöglicht, sowie einheitliche Qualitätsstandards etabliert werden. Wir schlagen vor, die einzelnen künstlerischen Therapien zu definieren und unter der Berufsbezeichnung "Kreativtherapeut*in" zusammen zu fassen. Hierfür bedarf es einer geschützten Berufsbezeichnung im Rahmen eines Berufsgesetzes mit einem Kompetenzprofil und Tätigkeitsfeld. Geregelt werden müssen Ausbildungsstandards, das Qualifikationsniveau und der Vergütungsrahmen.

Ergänzend zu künstlerischen Therapien gibt es derzeit das EU-geförderte Projekt „Kunst auf Rezept“ („Arts on Prescription“), das durch die Teilnahme an künstlerischen Aktivitäten in der Gruppe das mentale Wohlbefinden fördert. 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Kirsten Kappert-Gonther

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Foto Dr. Kirsten Kappert-Gonther, MdB
Kirsten Kappert-Gonther
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN