Wir als SPD-Bundestagsfraktion wollen hier gern nachbessern und klarstellen, dass der Kläger nicht mehr im Falle des Gewinnens als Teil der Eigentümergemeinschaft Teile der Kosten mittragen muss
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Unter den vielen Mieter*innen, die mich in meinem Wahlkreis Friedrichshain-Kreuzberg/Prenzlauer Berg-Ost ansprechen, befinden sich zahlreiche ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen. Die Problematik ist mir deshalb bekannt. Die rechtliche Situation bietet hier mit dem § 544 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zwar das Recht, notwendige Umbauarbeiten für behindertengerechtes Wohnen vorzunehmen, aber auf eigenen Kosten.


Sollten Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben und befürchten, dass Ihre Miet- und/oder Nebenkostenabrechnungen nicht korrekt sind, dann kann es sich sicherlich lohnen, das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale zu nutzen

In der Debatte um die Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) im Jahr 2020 hat der damalige rechtspolitischer Sprecher meiner Fraktion, Herr Friedrich Straetmanns, die Schwächung des Mitbestimmungsrechts von EigentümerInnen gegenüber den Immobilienverwaltungen in Eigentumsgemeinschaften scharf kritisiert

Nach Gesetz stehen die Verwaltungen gleichsam im Dienste der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.