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Franziska Giffey
SPD
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Frage von Carina L. •

Wieso zahlt man für eine Wohnung unter 60qm mehr Grundsteuer als für eine Wohnung über 60qm?

Sehr geehrte Frau Giffey,
mit der neuen Grundsteuerreform werden Alleinstehende ermutigt, in größere Wohnungen zu ziehen, um Steuervorteile (z.B. geringere Grundsteuer und Absetzung eines Arbeitszimmers) zu nutzen. Dies führt zu einer Verknappung der benötigten größeren Wohnungen für Familien.
So ist der Grundsteuerwert einer Wohnung mit 57qm in einem Neubau 2020 in Berlin um 28% höher als eine Wohnung mit 61qm im gleichen Haus und um 10% höher als eine Wohnung mit 70qm im gleichen Haus. Selbst mit 20 qm mehr Wohnfläche (77qm) ist der Grundsteuerwert geringer als bei der 57qm Wohnung.
Der Grund ist die um 4,13€ höhere anzusetzende Nettokaltmiete für Wohnungen unter 60qm in Berlin (Neubau ab 2001).
Mich würde interessieren, wie so ein Fall insbesondere in dem mit den 4 qm Differenz in der Wohnfläche und 28% höheren Steuern zu begründen und rechtfertigen ist.
Ich freue mich über eine Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau L.,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Entscheidung für eine neue Wohnung hängt sicher von vielen verschiedenen Faktoren ab. Ich kann dennoch alle Mieterinnen und Mieter sowie Eigentümerinnen und Eigentümer von Einfamilienhäusern und Wohnungen sehr gut verstehen, die sich im Moment Sorgen um die Höhe der neuen Grundsteuer machen.

Die Reform der Grundsteuer ist durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden. Das Gericht hat die derzeitige Erhebung für verfassungswidrig erklärt, da diese gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoße, indem sie sich nicht (mehr) an den Vermögenswerten der Grundstücke orientiere. Die Reform der Grundsteuer ist so ausgelegt, dass insgesamt die Steuerzahlungen an den Staat nicht ausgeweitet werden sollen.

Berlin sowie die Mehrzahl der Bundesländer setzt die neue Grundsteuer derzeit nach dem sogenannten Bundesmodell um, das mit dem Grundsteuer-Reformgesetz eingeführt wurde. Im Moment werden bundesweit alle Daten bis Ende Januar erhoben.

Es ist dabei davon auszugehen, dass es Grundstücke mit überdurchschnittlicher Wertentwicklung gegebenen hat, aber auch Grundstücke, deren Wert sich unterdurchschnittlich entwickelt hat. Daher kann auch die Grundsteuerbelastung im Einzelnen zukünftig höher oder niedriger ausfallen.

Da jedoch Berlinerinnen und Berliner mit kleineren Häusern oder Wohnungen sowie Mieterinnen und Mieter derzeit u.a. durch die hohe Inflation erheblich belastet sind, hat unsere Berliner SPD-Fraktion am 14. Januar auf ihrer Klausur-Tagung gefordert, dass die Grundsteuer in Berlin sozial ausgestaltet werden muss und dabei auch Mieterinnen und Mieter besonders geschützt werden sollen. Diesem Beschluss fühle ich mich ausdrücklich verpflichtet. Ich bin dafür, dass auch mögliche Auswirkungen auf bestimmte Wohnungsgrößen, wie Sie sie beschreiben, dabei sorgfältig geprüft werden.

Mit freundlichen Grüßen

Franziska Giffey

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