Die Weiterbildung ist formal geregelt, aber politisch noch nicht zu Ende umgesetzt. Entscheidend ist nun, dass der Bund zeitnah für eine tragfähige Finanzierung sorgt, damit die Reform tatsächlich wirksam werden kann.
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Im Rahmen des BEEP wurde – über einen Änderungsantrag – auch eine Regelung zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung getroffen.
Die Entscheidung steht leider auch im Kontext der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung. Für uns als SPD ist dabei klar: Maßnahmen zur Stabilisierung der GKV dürfen nicht zu Lasten der Patientinnen und Patienten gehen und sie dürfen auch nicht dazu führen, dass sich der Zugang zur Versorgung verschlechtert.
Für uns in der Grünen Bundestagsfraktion ist klar: Wir halten die vom Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossene Honorarkürzung für psychotherapeutische Leistungen für in dieser Form schwer nachvollziehbar.
Nach Rücksprache mit dem Hessischen Gesundheitsministerium kann ich Ihnen mitteilen, dass das Land Hessen gleichwohl aktuell im Austausch mit dem Bundesministerium für Gesundheit, um die Auswirkungen der Beschlüsse zu erörtern.
Seien Sie versichert, dass die SPD-Bundestagsfraktion und ich die Absenkung der Honorare durch die Selbstverwaltung sehr ernst nehmen und ich Ihre Verunsicherung und Ihren Unmut nachvollziehen kann