Was tun Sie um die Versorgung psychisch kranker Menschen zu verbessern?
Am 11.03.2026 hat der Erweiterte Bewertungsausschuss unter dem Druck
des GKV-Spitzenverbandes entschieden, die Vergütung für
psychotherapeutische Leistungen ab dem 01.04.2026 pauschal um 4,5% zu
kürzen. Dies bedeutet für meine Praxis eine erhebliche
Mindereinnahme. Gleichzeitig steigen die laufenden Kosten. Die Abwertung ist
somit ein realer Eingriff in die wirtschaftliche Stabilität ambulanter
psychotherapeutischer Versorgung. Es geht zudem um die
gesellschaftliche Relevanz einer solchen hochwirksamen Maßnahme wie
der Psychotherapie .
Antwort ausstehend von Dagmar Schmidt SPD

